(Dieser Artikel ist ein Update meines ELENA-Artikels.)
Der FoeBuD hat die Frist für eingehende Vollmachten verlängert: Alle Vollmachten, die den FoeBuD bis zum 29.3.2010 (also Montag) erreichen, können noch bei der Verfassungsbeschwerde berücksichtigt werden. Der aktuelle Stand ist auch schon überaus beeindruckend: Es haben knapp 30.000 ...
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